Durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu einem kommunalverfassungsrechtlichen Eilverfahren (§ 123 VwGO) im Zusammenhang mit der Besetzung von Gemeinderats-/Stadtratsausschüssen nach den bayerischen Kommunalwahlen 2020 in der Stadt Bayreuth vom 07.12.2020 (Az. 4 CE 20.2032, https://openjur.de/u/2311273.html), dürfen auf kommunaler Ebene keine Fraktionen mehr gebildet werden, die sich auf die Stärkeverhältnisse bei der Bildung und Wahl von Ausschüssen auswirken.
In der Folge durfte auch unsere Wählervereinigung nach der Kommunalwahl 2026 keine Fraktionsgemeinschaft mit einer anderen Wählervereinigung oder Partei eingehen. Begründet wird dies im Beschluss des VGH damit, dass ein Zusammenschluss von Parteien oder Wählergruppen, die im Wahlkampf noch gegeneinander angetreten sind, unmittelbar nach der Wahl bei der Ausschussbesetzung nicht als einheitliche, stärkere Fraktion berücksichtigt werden dürfe, da eine echte Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften in so kurzer Zeit praktisch ausgeschlossen sei.
Diesen tatsächlich unverständlichen Beschluss haben wir zwar akzeptiert, jedoch haben wir trotz des Beschlusses einen anderen Weg eingeschlagen, um mit einer anderen Partei zusammen zu arbeiten. Am 12.05.2026 unterzeichneten die gewählten Stadtratsmitglieder der CSU und die gewählten Stadtratsmitglieder der Freien Wähler – Wasserburger Block die Vereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit beider politischer Kräfte. Mit dieser Vereinbarung erhoffen wir eine koordinierte Zusammenarbeit zum Wohl der Stadt und seiner Bürger. Die Vereinbarung wurden von allen 8 Stadträten unterzeichnet und trat sofort in Kraft.
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